Grunderwerbsteuer berechnen Was kostet die Grunderwerbsteuer?
Der Steuersatz hängt vom Bundesland ab und liegt zwischen 3,5 und 6,5 Prozent. Tragen Sie den Kaufpreis ein: Der Rechner zeigt die Steuer, die Kaufnebenkosten insgesamt und was derselbe Kauf in jedem anderen Bundesland kosten würde.
„Grunderwerbsteuerrechner“ rechnet wie alle Immobilienrechner hier ohne Konto, ohne Speicherung, ohne Weitergabe an Banken oder Vermittler.
Grunderwerbsteuer
22.750 €
Bei einem Steuersatz von 6,5 % in Nordrhein-Westfalen.
- Kaufnebenkosten 42.245 € 12,1 % vom Kaufpreis
- Gesamtkosten 392.245 € Kaufpreis plus Nebenkosten
- Ersparnis 0 € durch bewegliche Gegenstände
Bis 2.500 Euro Gegenleistung fällt keine Grunderwerbsteuer an (Freigrenze, § 3 Nr. 1 GrEStG).
So wird gerechnet
- Bemessungsgrundlage
- 350.000 €
- Grunderwerbsteuer
- 22.750 €
- Notar und Grundbuch (rund 2 %)
- 7.000 €
- Maklerkosten
- 12.495 €
- Kaufnebenkosten
- 42.245 €
Dasselbe Haus in jedem Bundesland
Im günstigsten Land zahlen Sie 10.500 € weniger, im teuersten 0 € mehr als im gewählten.
| Bundesland | Satz | Steuer | Unterschied |
|---|---|---|---|
| Bayern | 3,5 % | 12.250 € | −10.500 € |
| Baden-Württemberg | 5,0 % | 17.500 € | −5.250 € |
| Niedersachsen | 5,0 % | 17.500 € | −5.250 € |
| Rheinland-Pfalz | 5,0 % | 17.500 € | −5.250 € |
| Sachsen-Anhalt | 5,0 % | 17.500 € | −5.250 € |
| Thüringen | 5,0 % | 17.500 € | −5.250 € |
| Bremen | 5,5 % | 19.250 € | −3.500 € |
| Hamburg | 5,5 % | 19.250 € | −3.500 € |
| Sachsen | 5,5 % | 19.250 € | −3.500 € |
| Berlin | 6,0 % | 21.000 € | −1.750 € |
| Hessen | 6,0 % | 21.000 € | −1.750 € |
| Mecklenburg-Vorpommern | 6,0 % | 21.000 € | −1.750 € |
| Brandenburg | 6,5 % | 22.750 € | 0 € |
| Nordrhein-Westfalen | 6,5 % | 22.750 € | 0 € |
| Schleswig-Holstein | 6,5 % | 22.750 € | 0 € |
| Saarland | 6,5 % | 22.750 € | 0 € |
Stand der Steuersätze: Oktober 2026. Die Sätze sind Landesrecht und ändern sich; maßgeblich ist der Bescheid des Finanzamts. Notar und Grundbuch sind pauschal gerechnet. Keine Rechts- oder Steuerberatung.
Was bei der Grunderwerbsteuer zählt
Die Steuer berechnet das Finanzamt auf den Kaufpreis samt allem, was Sie zusätzlich übernehmen. Der Satz ist je Land verschieden, die Regeln dahinter sind bundesweit gleich.
Bewegliche Gegenstände abziehen
Was im Kaufvertrag als bewegliche Sache mit eigenem Preis steht, etwa eine Einbauküche, gehört nicht zur Bemessungsgrundlage. Der Preis muss angemessen sein, sonst kürzt das Finanzamt.
Wann keine Steuer anfällt
Steuerfrei sind unter anderem der Erwerb vom Ehegatten, in gerader Linie von Eltern und Kindern sowie Erbschaft und Schenkung. Dazu kommt die Freigrenze von 2.500 Euro.
Zahlung und Frist
Das Finanzamt schickt den Bescheid nach der Beurkundung. Gezahlt wird meist innerhalb eines Monats, erst danach trägt das Grundbuchamt Sie als Eigentümer ein.
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